Mit seiner „Smartlaw“-Entscheidung hat der BGH den Weg für Legal Tech und die Liberalisierung des Rechtsdienstleitungsmarktes weiter frei gemacht. Digitale Vertragsgeneratoren verstoßen seitdem nicht mehr gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und sind somit auch Anbietern ohne Anwaltszulassung erlaubt.
Mit ChatGPT wurde Ende November 2022 noch eine erhebliche technische Steigerung gegenüber herkömmlichen Vertragsgeneratoren veröffentlicht: ChatGPT ist beispielsweise bereits in der Lage, den Gesellschaftsvertrag für eine GmbH individuell zu entwerfen – und das fast ohne menschliche Eingabe. Der Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht staunt und fragt sich: Darf KI das?