Die Änderung des Sachmangelbegriffs im Kaufrecht – Geänderten Anforderungen im B2B-Bereich gestaltend begegnen

Seit 1. Januar 2022 ist die Novelle des deutschen Kaufrechts in Kraft. Dadurch hat sich insbesondere der Begriff des Sachmangels im BGB weitreichend geändert. Von der Reform des Kaufrechts ist aber nicht nur das B2C-Geschäft betroffen. Auch B2B-Unternehmen müssen sich auf weitreichende Änderungen einstellen.

Die Änderung des Sachmangelbegriffs im Kaufrecht – Geänderten Anforderungen im B2B-Bereich gestaltend begegnen

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Wir zeigen auf, wie Unternehmer im B2B-Bereich mit einer vertragsgestalterischen „Rolle-rückwärts“ ihre Verträge an die neue Rechtslage anpassen können.