Seit 1. Januar 2022 ist die Novelle des deutschen Kaufrechts in Kraft. Dadurch hat sich insbesondere der Begriff des Sachmangels im BGB weitreichend geändert. Von der Reform des Kaufrechts ist aber nicht nur das B2C-Geschäft betroffen. Auch B2B-Unternehmen müssen sich auf weitreichende Änderungen einstellen.