Ab 01.08.2022 wird das deutsche Gesellschaftsrecht einen Schritt digitaler und die Rechtsanwendung für alle Wirtschaftsbeteiligten etwas vereinfacht. Ab dann kann die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) nämlich „bequem von der Couch herunter“ sprich (auch) in einem Online-Verfahren / einer Video-Telefonkonferenz vor einem deutschen Notar gegründet werden.